Studienorientierungsverfahren (SOV)
Die Zulassung zum Bachelorstudiengang Lebensmittelchemie erfolgt nach Durchlaufen eines Studienorientierungsverfahrens.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Studienorientierungsverfahrens ist die Satzung über das Studienorientierungsverfahren vom 12. Februar 2018 in der Fassung der Änderungssatzung vom 27. Januar 2022.
Ablauf des Studienorientierungsverfahrens
- In Stufe 1 des SOV werden Ihre eingereichten Bewerbungsunterlagen ausgewertet: Die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung fließt dabei zu 50 % und die Auswertung fachspezifischer Einzelnoten (Mathematik, die beste Naturwissenschaft und Englisch) zu 30 % in die Gesamtbewertung ein. Eventuell vorhandene, studiengangspezifische Zusatzqualifikationen (z. B. eine Berufsausbildung oder andere berufspraktische Tätigkeiten aus dem Bereich der Chemie bzw. Lebensmittelchemie) können mit bis zu 20 % in der Gesamtbewertung berücksichtigt werden. Je nach Auswertungsergebnis in Stufe 1 werden Sie entweder direkt als geeignet eingestuft und zugelassen oder Sie müssen Stufe 2 durchlaufen.
- Die meisten Bewerber kommen in Stufe 2 des SOV: Sie werden zu einem persönlichen Studienorientierungsgespräch eingeladen, um Sie zu Ihren Vorkenntnissen und Ihrer Motivation für den gewünschten Studiengang zu befragen und Ihre Neigung für das Fach Chemie bzw. Lebensmittelchemie einschätzen zu können. Als Gesprächsgrundlage dienen wiederum die von Ihnen eingereichten Bewerbungsunterlagen. Das Gespräch hat auch beratenden Charakter und kann in manchen Fällen wichtige Hinweise zur Studiengangswahl geben. Das Ergebnis ist eine Zulassung mit einer Eignung zum Studiengang oder dem Rat, die Wahl des Studiengangs zu überdenken.
Termine für Stufe 2 des SOV
Die Studienorientierungsgespräche finden, abhängig von Semesterfristen und Bewerbungsaufkommen von Ende Juli bis Mitte August statt. Die TUM setzt voraus, dass sich ernsthaft interessierte StudienbewerberInnen in diesem Zeitraum für ein Gespräch zur Verfügung halten. Die Einladung hierzu wird Ihnen ca. eine Woche vor dem Gesprächstermin per Email zugesandt. Bitte prüfen Sie regelmäßig die in Ihrer Bewerbung angegebene Emailadresse und deren Spamfilter-Einstellungen. Ersatztermine werden nur in begründeten Ausnahmefällen, z.B. Verhinderung durch Erkrankung, höhere Gewalt etc., gewährt. Planbare Vorhaben, wie z. B. eine Urlaubsreise, gelten nicht als Entschuldigung für das Verschieben des Termins.
Für internationale Bewerber mit längerem Visumvorlauf und weiter Anreise werden nach Bedarf Sondertermine im September vorgehalten.