Fachprüfungs- und Studienordnung
Das Studium im Bachelorstudiengang Lebensmittelchemie an der Technischen Universität München wird durch die folgenden Satzungen geregelt:
Studienbeginn ab Wintersemester 2022/23
Studienbeginn ab Wintersemester 2018/19
Studienbeginn ab Wintersemester 2016/17:
Studienbeginn ab Wintersemester 2014/15:
Studienbeginn ab Wintersemester 2012/13:
- Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO) vom 1. August 2012
- 1. Änderungssatzung vom 11. Dezember 2013
- Rückwirkende Gültigkeit der §§ 49 Abs. 2 Satz 1 und 49a Abs. 1 Satz 1 der Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO) vom 11. August 2014 für Studierende mit Studienbeginn ab Wintersemester 2012/13
- Beschluss des Prüfungsausschusses zu den von der FPSO abweichenden Prüfungszeiten.
Allgemeine Regelungen:
Die FPSO des Bachelorstudiengangs Lebensmittelchemie ergänzt die Allgemeine Prüfungs- und Studienordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Technischen Universität München (APSO) in der jeweils geltenden Fassung (Link). Die APSO hat Vorrang.
Die FPSO des Bachelorstudiengangs Lebensmittelchemie deckt Teile der in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Staatlich geprüften Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker (APOLmCh) vom 5. September 2008 (Volltext) des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit geforderten Studieninhalte ab. Dies ist im Rahmen der weiterführenden Ausbildung von Bedeutung.