Anrechnung von Prüfungen / Quereinsteiger

Wenn Studierende von einer anderen Universität oder aus einem anderen Studiengang der TUM in den Studiengang B.Sc. Lebensmittelchemie an der Technischen Universität München gewechselt haben (vgl. auch hier), so besteht die Möglichkeit, sich bisher erbrachte Prüfungsleistungen anerkennen zu lassen, wenn diese sich im Bezug auf Umfang und Inhalt nicht wesentlich von den Prüfungsmodulen des Bachelorstudiengangs Lebensmittelchemie an der TUM unterscheiden.

Hinweis auf § 16 Abs. 4 Nr. 3 APSO:

Ein Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen aus früheren Studien kann nur einmal und zwar innerhalb des ersten Studienjahres an der Technischen Universität München beim zuständigen Prüfungsausschuss gestellt werden.

Verfahren zur Anerkennung von Prüfungsleistungen:

1a. Einreichung aller notwendigen Unterlagen (Transcript of records, Zeugnisse, Scheine, Modulbeschreibungen, ggf. Vorlesungsunterlagen, etc...) beim Prüfungsausschuss, der auf Grund dieser Unterlagen die Gleichwertigkeit der Prüfungsleistungen beurteilt.

1b. Falls Leistungen aus dem Bereich der Botanik oder der Mikrobiologie anerkannt werden sollen, muss zusätzlich das Beiblatt WZW vorgelegt werden, auf dem der jeweilige Fachvertreter die Gleichwertigkeit der Prüfungsleistung bescheinigt hat.

2. Der Prüfungsausschuss erstellt einen Anerkennungsvorschlag, der die anerkannten Leistungen enthält und der vom Studierenden geprüft und unterschrieben werden muss. Falls nicht alle, sondern nur ausgewählte Leistungen anerkannt werden sollen, so muss der Studierende dies auf dem Anerkennungsvorschlag eindeutig kennzeichnen.

3. Übersendung des unterschriebenen Antrags auf Anerkennung von Prüfungsleistungen zusammen mit dem unterschriebenen Anerkennungsvorschlag an den Prüfungsausschuss durch den Studierenden.

4. Erstellung eines Anerkennungsbescheides durch den Prüfungsausschuss und Verbuchen der anerkannten Leistungen durch das Studiensekretariat.